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Luftdichtheit von Gebäuden

Die DIN EN 13829 regelt die Messung der Luftdichtheit von Gebäuden (Blower-Door-Messung).

 

Rechtsgrundlage:

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche, einschließlich der Fugen, dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet ist.

 

Beim Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen - werden folgende Auforderungen unterschieden:

- ohne raumlufttechnische Anlage

- mit raumlufttechnischer Anlage

- Passivhäuser

 

Besonders wichtig ist der Messzeitpunkt.

Die DIN EN 13829 legt fest: "Die Messung kann erst stattfinden, nachdem die Hülle des zu untersuchenden Gebäudes oder Gebäudeteils fertiggestellt ist."

Die DIN ergänzt aber: "Durch eine vorgezogene (zusätzliche) Messung der eigentlichen Luftdichtungsschicht können Undichtigkeiten oft einfacher nachgebessert werden als nach Fertigstellung des Gebäudes."

 

Warum brauchen wir eine "luftdichte Gebäudehülle?

- Keine Bauschäden

- Energieeinsparung

- Dauerhaftigkeit

- Wohngesundheit

- funktionierende Lüftungsanlagen

- keine Zugluft

- Stand der Technik

 

 

Luftdichtheitskonzept durch das Architekturbüro V. SCHENCK